Auf dieser Webseite findet man Informationen und Wissenswertes zu allen deutschen Radiosendern. Die deutsche Landschaft der Radiosender gliedert sich in öffentlich-rechtliche Sendeanstalten (wie z. B. der Westdeutscher Rundfunk oder der Bayrische Rundfunk) und in privatrechtliche Sender wie beispielsweise Antenne Bayern oder Radio Energy.

Als öffentlich-rechtliche Rundfunksender werden sowohl die Hörfunk- als auch die Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfolgt primär aus Rundfunkgebühren oder durch den Staatshaushalt und sekundär aus kommerziellen Einnahmen wie Werbung. Neben dem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definiertem Programmauftrag liegen die wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darin, die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren.

Als privaten Rundfunk bezeichnet man alle privat-rechtlichen (kommerziellen) Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich durch Werbung selbst finanzieren. Eine Lizenzierung durch die verantwortliche Landesmedienanstalt ist notwendig um einen Privatsender zu betreiben. Auch privaten Rundfunksender müssen ein Mindestmaß an Sachlichkeit und politischer und wirtschaftlicher Achtung gewährleisten.